Autohandel Winkel B.V Lindberghstraat 37 7903 BM Hoogeveen
Artikel 1 Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird verstanden unter:
- ‘Winkel’: die B.V. Autohandel Winkel;
- ‘Vertragspartei’: jede Partei, die mit Winkel einen Vertrag schließt oder mit der Winkel über den Abschluss eines Vertrages verhandelt;
- ‘Vertrag’: der Vertrag über die Lieferung von Sachen und/oder die Erbringung von Dienstleistungen.
Artikel 2 Anwendbarkeit dieser Bedingungen
Diese Bedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen, bei denen Winkel als Verkäufer, Lieferant von Sachen oder Dienstleister auftritt. Die Anwendbarkeit der von der Vertragspartei verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird hierbei ausdrücklich ausgeschlossen.
Artikel 3 Angebote und Zustandekommen des Vertrages
- Alle Angebote und Anpreisungen von Winkel sind freibleibend, es sei denn, im Angebot ist eine Frist zur Annahme gesetzt. Ein Angebot oder eine Anpreisung verfällt, wenn das Produkt, auf das sich das Angebot oder die Anpreisung bezieht, in der Zwischenzeit nicht mehr verfügbar ist.
- Winkel kann nicht an seine Angebote oder Anpreisungen, bzw. einen Teil davon, gebunden werden, die einen offensichtlichen Irrtum oder Schreibfehler enthalten.
- Die in einem Angebot oder einer Anpreisung genannten Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer (MwSt.) und anderer staatlicher Abgaben, eventueller im Rahmen des Vertrages anfallender Kosten, einschließlich Reise- und Aufenthalts-, Versand- und Verwaltungskosten, sofern nicht anders angegeben.
- Weicht die Annahme (wenn auch nur in untergeordneten Punkten) von dem in dem Angebot oder der Anpreisung enthaltenen Vorschlag ab, ist Winkel daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, Winkel gibt etwas anderes an.
- Angebote oder Anpreisungen gelten nicht automatisch für zukünftige Bestellungen.
Artikel 4 Lieferung
- Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk (Ex Works). Die Lieferung erfolgt unverzüglich, nachdem der vereinbarte Kaufpreis bei Winkel eingegangen ist. Die Vertragspartei ist verpflichtet, die gekauften Sachen spätestens innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung abzunehmen. Nimmt die Vertragspartei die Sachen nicht innerhalb der vorgenannten Frist ab, verweigert sie die Abnahme der Sachen oder ist sie säumig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung notwendig sind, kann Winkel den Vertrag auflösen und die Anzahlung als Schadenersatz anrechnen.
- Der Käufer erklärt, dass die gekaufte Ware nicht an Dritte weiterverkauft wird, die auf einer EU-Sanktionsliste, einer US-Sanktionsliste oder einer UK-Sanktionsliste stehen.
Artikel 5 Lieferzeit
Eine vereinbarte Lieferzeit ist keine Ausschlussfrist (fatale termijn), es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Bei nicht rechtzeitiger Lieferung muss die Vertragspartei Winkel daher schriftlich in Verzug setzen.
Artikel 6 Aussetzung und Auflösung des Vertrages
- Winkel ist berechtigt, die Erfüllung der Verpflichtungen auszusetzen oder den Vertrag aufzulösen, indien: - die Vertragspartei die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt; - Winkel nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, die begründeten Anlass zu der Befürchtung geben, dass die Vertragspartei die Verpflichtungen nicht erfüllen wird; - die Vertragspartei bei Abschluss des Vertrages um die Stellung einer Sicherheit für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gebeten wurde und diese Sicherheit ausbleibt oder unzureichend ist.
- Ferner ist Winkel zur Auflösung des Vertrages berechtigt, wenn Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die Erfüllung des Vertrages unmöglich ist, oder wenn ansonsten Umstände eintreten, die so beschaffen sind, dass die unveränderte Aufrechterhaltung des Vertrages von Winkel vernünftigerweise nicht verlangt werden kann.
- Wird der Vertrag aufgelöst, sind die Forderungen von Winkel an die Vertragspartei sofort fällig. Setzt Winkel die Erfüllung der Verpflichtungen aus, behält sie ihre Ansprüche aus Gesetz und Vertrag.
- Geht Winkel zur Aussetzung oder Auflösung über, ist sie in keiner Weise verpflichtet, Schaden und Kosten, die dadurch auf irgendeine Weise entstanden sind, zu ersetzen.
- Ist die Auflösung der Vertragspartei zuzurechnen, ist Winkel berechtigt, den Schaden (wie z.B.: Lagerkosten, Transportkosten und entgangenen Gewinn), der dadurch direkt und indirekt entstanden ist, ersetzt zu verlangen. Nach der Auflösung des Vertrages schuldet die Vertragspartei, unbeschadet des Vorgenannten, eine Vertragsstrafe in Höhe von 10% des Kaufpreises, die ohne weitere Inverzugsetzung sofort fällig ist.
- Erfüllt die Vertragspartei ihre aus dem Vertrag resultierenden Verpflichtungen nicht, ist Winkel berechtigt, den Vertrag sofort und mit sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne ihrerseits zur Zahlung einer Entschädigung oder Schadensersatz verpflichtet zu sein, während die Vertragspartei aufgrund von Nichterfüllung sehr wohl zum Schadensersatz oder zur Entschädigung verpflichtet ist.
Artikel 7 Garantien und Haftung
- Angaben zum Angebotenen wie Eigenschaften, Farbe, Maße sowie Angaben auf der Website, in Druckwerken, Zeichnungen und Abbildungen, die von Winkel beim Angebot bereitgestellt werden, sind für sie nicht bindend und wurden nach bestem Wissen und Gewissen gemacht.
- Mit Abschluss des Kaufvertrages wird davon ausgegangen, dass die Vertragspartei alle für sie relevanten Spezifikationen der gekauften Sache kennt.
- Die Vertragspartei ist sich bewusst, dass Winkel nicht für verborgene Mängel und die Lebensdauer der verkauften Sachen garantieren kann.
- Die Vertragspartei darf die Sachen vor dem Kauf ausgiebig testen.
- Die Vertragspartei nimmt die gekauften Sachen in dem Zustand an, einschließlich eventueller bekannter und verborgener Mängel, wie sie diese zum Zeitpunkt der Lieferung vorfindet.
- Nach Erhalt der Sache kann sich die Vertragspartei nicht mehr auf etwaige Mängel der Sache berufen.
- Ein Umtausch gekaufter Sachen ist, vorbehaltlich der Zustimmung von Winkel, nicht möglich.
- Winkel gewährt auf die von ihr verkauften Güter keinerlei Garantien in irgendeinem Sinne und übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf die verkauften Sachen.
- Sollte Winkel für irgendeinen Schaden haftbar sein, ist die Haftung des Auftragnehmers auf höchstens den Rechnungswert des Vertrages, oder zumindest auf den Teil des Vertrages, auf den sich die Haftung bezieht, begrenzt.
- Die Haftung von Winkel ist in jedem Fall stets auf den Betrag der Auszahlung ihres Versicherers im jeweiligen Fall begrenzt.
- Winkel haftet niemals für indirekte Schäden, höchstens jedoch für direkte Schäden.
- Als direkte Schäden gelten ausschließlich die angemessenen Kosten zur Feststellung der Ursache und des Umfangs des Schadens, sofern sich die Feststellung auf Schaden im Sinne dieser Bedingungen bezieht, die eventuellen angemessenen Kosten, die entstanden sind, um die mangelhafte Leistung des Auftragnehmers vertragsgemäß zu machen, soweit diese Winkel zugerechnet werden können, und angemessene Kosten, die zur Vermeidung oder Begrenzung von Schaden entstanden sind, sofern der Auftraggeber nachweist, dass diese Kosten zur Begrenzung von direktem Schaden im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geführt haben.
- Winkel haftet niemals für indirekten Schaden, einschließlich Folgeschaden, entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen und Schaden durch Betriebsunterbrechung.
Artikel 8 Gefahrenübergang
Das Risiko des Verlusts, der Beschädigung oder der Wertminderung geht auf die Vertragspartei über auf dem Moment, in dem die Sachen an die Vertragspartei geliefert wurden.
Artikel 9 Eigentumsvorbehalt
- Die von Winkel gelieferten Sachen bleiben Eigentum von Winkel, bis die Vertragspartei alle Verpflichtungen aus allen mit Winkel geschlossenen Kaufverträgen erfüllt hat.
- Kommt die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nach oder besteht begründete Befürchtung, dass sie dies nicht tun wird, ist Winkel berechtigt, gelieferte Sachen, auf denen der in Absatz 1 genannte Eigentumsvorbehalt ruht, bei der Vertragspartei oder Dritten, die die Sache für die Vertragspartei innehaben, wegzunehmen oder wegzunehmen zu lassen. Die Vertragspartei ist verpflichtet, hierzu alle Mitwirkung zu leisten, andernfalls verfällt sie einer Vertragsstrafe von 10% des von ihr geschuldeten Betrages pro Tag.
- Wollen Dritte irgendein Recht auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen begründen oder geltend machen, ist die Vertragspartei verpflichtet, Winkel so schnell wie vernünftigerweise erwartet werden kann, darüber zu informieren.
- Die Vertragspartei verpflichtet sich auf erstes Verlangen von Winkel: - die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen zu versichern und versichert zu halten gegen Brand-, Explosions- und Wasserschäden sowie Diebstahl und die Police dieser Versicherung zur Einsicht vorzulegen; - alle Ansprüche der Vertragspartei gegen Versicherer bezüglich der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen an Winkel auf die in Art. 3:239 BW (niederländisches Bürgerliches Gesetzbuch) vorgeschriebene Weise zu verpfänden; - die Forderungen, die die Vertragspartei gegenüber ihren Abnehmern beim Weiterverkauf von unter Eigentumsvorbehalt durch Winkel gelieferten Sachen erhält, an Winkel auf die in Art. 3:239 BW vorgeschriebene Weise zu verpfänden; - die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen als das Eigentum von Winkel zu kennzeichnen; - auf andere Weise an allen angemessenen Maßnahmen mitzuwirken, die Winkel zum Schutz ihres Eigentumsrechts in Bezug auf die Sachen treffen möchte und welche die Vertragspartei in der normalen Ausübung ihres Geschäfts nicht unzumutbar behindern.
Artikel 10 Zahlung
- Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen, - entweder mittels gesetzlichem Zahlungsmittel im Büro von Winkel; - oder durch Überweisung des geschuldeten Betrages auf das Bankkonto von Winkel. Nach Ablauf von 7 Tagen nach dem Rechnungsdatum befindet sich die Vertragspartei ohne weitere Inverzugsetzung in Verzug; die Vertragspartei schuldet ab dem Zeitpunkt des Verzugs über den fälligen Betrag Zinsen in Höhe von 2% pro Monat.
- Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub der Vertragspartei oder wenn die Anwendung der Schuldenbereinigungsregelung (schuldsaneringsregeling) in Bezug auf die Vertragspartei ausgesprochen wird, sind die Verpflichtungen der Vertragspartei sofort fällig.
- Im Falle von Barzahlung erklärt der Käufer, dass das Geld nicht aus illegalen Transaktionen stammt und ist zudem bereit, eine Kopie seines Ausweises vorzulegen.
- Bei Barzahlung, wobei die Transaktion innergemeinschaftlich geliefert wird (0% MwSt.-Lieferung innerhalb der EU), erklärt der Käufer, dass die gelieferte Ware an die Rechnungsadresse transportiert wird.
Artikel 11 (Inkasso-)Kosten
Kommt die Vertragspartei eine ihrer Verpflichtungen nicht oder nicht rechtzeitig nach, gehen neben dem vereinbarten Preis zu Lasten der Vertragspartei: - alle Kosten zur außergerichtlichen Erlangung der Erfüllung, worunter auch die Kosten für die Erstellung und Versendung von Mahnungen, die Unterbreitung eines Vergleichsvorschlags und die Einholung von Auskünften fallen. Die Vertragspartei, die nicht als Verbraucher angesehen werden kann, schuldet in jedem Fall 10% des vereinbarten Kaufpreises. Für Verbraucher werden die außergerichtlichen Kosten auf Basis des Beschlusses über die Vergütung für außergerichtliche Inkassokosten (Besluit vergoeding voor buitengerechtelijke incassokosten) berechnet. Hat Winkel höhere Kosten gemacht, kommen auch diese für eine Erstattung in Betracht. - alle Kosten zur gerichtlichen Erlangung der Erfüllung.
Artikel 12 Höhere Gewalt
- Unter höherer Gewalt werden Umstände verstanden, die die Erfüllung der Verbindlichkeit verhindern und die Winkel nicht zugerechnet werden können. Hierunter fallen (soweit und sofern diese Umstände die Erfüllung unmöglich machen oder unzumutbar erschweren) auch: Streiks in anderen Unternehmen als denen von Winkel, unvorhersehbare Stagnation bei Zulieferern oder anderen Dritten, von denen Winkel abhängig ist, und allgemeine Transportprobleme.
- Winkel hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung verhindert, eintritt, nachdem Winkel ihre Verbindlichkeit hätte erfüllen müssen.
- Während der höheren Gewalt werden die Lieferungen und andere Verpflichtungen von Winkel ausgesetzt. Dauert der Zeitraum, in dem die Erfüllung der Verpflichtungen durch Winkel aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist länger als zwei Monate, sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag aufzulösen, ohne dass in diesem Fall eine Verpflichtung zum Schadensersatz besteht.
- Hat Winkel bei Eintritt der höheren Gewalt bereits teilweise ihre Verpflichtungen erfüllt oder kann sie nur teilweise ihre Verpflichtungen erfüllen, ist sie berechtigt, den bereits gelieferten bzw. lieferbaren Teil gesondert in Rechnung zu stellen, und die Vertragspartei ist verpflichtet, diese Rechnung zu begleichen, als handele es sich um einen gesonderten Vertrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn der bereits gelieferte bzw. lieferbare Teil keinen eigenständigen Wert hat.
Artikel 13 Freistellung
- Die Vertragspartei stellt Winkel von allen Ansprüchen Dritter frei, die direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar mit der Ausführung des Vertrages zusammenhängen oder aus dem Gesetz resultieren.
- Sollte Winkel von Dritten aus diesem Grund in Anspruch genommen werden, ist die Vertragspartei verpflichtet, Winkel sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich beizustehen und unverzüglich alles zu tun, was von ihr in diesem Fall erwartet werden kann. Sollte die Vertragspartei es versäumen, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, ist Winkel, ohne Inverzugsetzung, berechtigt, selbst dazu überzugehen. Alle Kosten und Schäden, die dadurch auf Seiten von Winkel und Dritten entstehen, gehen vollumfänglich zu Lasten und Risiko der Vertragspartei.
Artikel 14 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Auf alle Rechtsbeziehungen, bei denen Winkel Partei ist, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar, auch wenn eine Verbindlichkeit ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder wenn die an der Rechtsbeziehung beteiligte Partei dort ihren Wohnsitz hat.
- Ausschließlich der Richter am Geschäftssitz von Winkel ist zuständig für die Kenntnisnahme von Streitigkeiten, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor. Dennoch hat Winkel das Recht, den Streit dem gemäß dem Gesetz zuständigen Richter vorzulegen.
- Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechts (Weens koopverdrag) sind nicht anwendbar, ebenso wenig wie jede zukünftige internationale Regelung über den Kauf beweglicher Sachen, deren Wirkung von den Parteien ausgeschlossen werden kann.
- Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit den vorgenannten Rechtsbeziehungen entstehen, werden ausschließlich dem Gericht Nord-Niederlande (Rechtbank Noord-Nederland) vorgelegt.
Artikel 15 Auffindbarkeit und Änderung der Bedingungen
- Diese Bedingungen sind kostenlos auf Anfrage bei Winkel erhältlich und liegen zudem zur Einsicht im Büro von Winkel aus.
- Die niederländische Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist stets maßgebend für deren Auslegung.